Hausordnung

 

 

Vorwort:

Die Bildung, Erziehung, Betreuung und Versorgung der Kinder erfolgt in unserem Hort nach dem jeweils gültigen Kinder- und Jugendhilfegesetz, dem Kita-Gesetz des Landes Brandenburg, den Grundsätzen elementarer Bildung in Kindertageseinrichtungen im Land Brandenburg und der Konzeption des Hortes. Diese wird bei der ersten Elternversammlung vorgestellt.

Die Hausordnung gilt für alle Kinder, ErzieherIn und BesucherIn des Hortes.

Regeln sollen Verhaltenssicherheit geben und notwendige Grenzen verdeutlichen.

Alle relevanten Informationen finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage.

 

Träger:

Gemeinde Schöneiche

Der Bürgermeister

Dorfaue 1

15566 Schöneiche bei Berlin

 

Grundregeln:

Es gelten die ausgehangenen Regeln des Hortes.

Belehrungen werden in den Gruppenbüchern dokumentiert und sind Folge zu leisten.

 

Öffnungs- und Schließzeiten:

Der Hort Tausendfüßler hat von 6.00 - 17.30 Uhr geöffnet.

Von 6.00 - 7.40 Uhr Frühhort (Anmeldung bei der/dem diensthabenden ErzieherIn)

Ab 7.40 Uhr gehen alle Kinder in die jeweiligen Klassenräume.

Nach Unterrichtsschluss melden sich die Kinder im Hort beim TVA an.

Die Schließzeiten werden ein Jahr im Voraus bekannt gegeben.

 

Aufnahmevoraussetzungen zur Betreuung der Kinder:

  • Abschluss eines Betreuungsvertrages mit der Gemeinde Schöneiche bei Berlin
  • Bestätigung des Erhaltens der Hausordnung durch Unterschrift der

Erziehungsberechtigten sowie Kenntnisnahme der Konzeption der Einrichtung

 

Krankheiten und Fehlzeiten:

Wenn ihr Kind den Hort nicht besucht, informieren sie uns bitte umgehend.

Bei ansteckenden Krankheiten (auch bei Verdacht) ist die Einrichtung sofort zu informieren. Kranke Kinder müssen umgehend abgeholt werden.

Medikamente werden vom Kind selbst eingenommen. Voraussetzung ist die schriftliche Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten. Die Einnahme wird im Beisein eines Erziehers vorgenommen. Die Medikamente werden an einem für Kinder nicht zugänglichen Ort aufbewahrt.

 

Sicherheit:

Ihre Kinder sind während des Hortaufenthaltes und auf den direkten Heimweg unfallversichert. Bitte melden Sie uns unverzüglich jeden Unfall. Für jegliche mitgebrachten Gegenstände wird bei Verlust oder im Schadenfall keine Haftung übernommen.

 

Fahrräder:

Auf dem gesamten Gelände darf kein Fahrrad gefahren werden.

 

Handynutzung:

Handys sind im gesamten Hort nicht gestattet. Sie sind vor dem Betreten des Geländes auszuschalten und verbleiben in der Schultasche. Auch für Eltern gilt ein grundlegendes Handyverbot. Es besteht kein Versicherungsschutz.

Lediglich bei angeleiteten Angeboten des Hortes ist die Nutzung von Handys gestattet.

 

Essenversorgung:

Ab 12.00 Uhr gehen die Klassenstufen nacheinander zum Essen. Es ist in der gesamten Zeit eine Aufsichtsperson vor Ort.

 

Was wir uns noch wünschen:

Bitte teilen Sie uns sämtliche Veränderungen (Telefonnummer, Anschrift, usw.) umgehend mit. In der Garderobe achten bitte alle auf Ordnung und Sauberkeit. Die Fächer der Kinder sollen lediglich für Schulranzen, Sportsachen und Kleidung genutzt werden. Basteleien, überzählige Kleidung oder Spielzeug sind zeitnah mitzunehmen.

 

 

 

Gemeinde Schöneiche bei Berlin

Hort Tausendfüßler

Stand 10/2017